Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maklerfirma Rasmus Jensen Immobilien

Ein von uns angebotenes Objekt, mit dem Hinweis auf unseren Gebührenanspruch, gilt als unbekannt nachgewiesen. Im Falle des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses über das von unserer Firma nachgewiesene Objekt gilt als vereinbart, dass der hierfür erfolgte Nachweis ursächlich für einen etwaigen Vertragsabschluss gelten soll.

Die vom Käufer zu entrichtende Maklergebühr wird nach den ortsüblichen Sätzen berechnet und beträgt für Nachweis oder Vermittlung bei Kauf: 4,75 % vom Kaufpreis / Vermietung: 2 Nettomonatsmieten, plus MwSt. Die Gebühr ist fällig am Tage des notariellen Vertragsabschlusses / Mietvertragsabschlusses.

Bezüglich unseres Angebotsnachweises, auf Grund Ihrer Anfrage und vorstehendem Hinweis, erteilen Sie uns den Auftrag, Ihnen das beschriebene Objekt nachzuweisen. Im Erfolgsfall entsteht obiger bzw. ein mit Ihnen direkt vereinbarter Provisionsanspruch.

Jedes Angebot ist freibleibend, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Einwilligung begründet Schadensersatzpflicht in Höhe der Gesamtprovision, ohne dass es eines Schadensnachweises seitens des Maklers bedarf.

Sämtliche Angaben sind freibleibend und nach bestem Wissen bzw. nach Angaben der Eigentümer erstellt. Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten.

Sie sind verpflichtet, uns von einem Vertragsabschluss eines von uns nachgewiesenen Objektes umgehend zu verständigen. Es liegt in Ihrem Interesse, uns zu den Vertragsverhandlungen hinzuzuziehen.

Das Angebot und die Ausführung von Aufträgen erfolgt nur unter Anerkennung der vorstehenden und umseitigen Geschäftsbedingungen.

1.        Die obigen Bedingungen und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für beide Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Ihre Übergabe oder Bekanntgabe und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bedarf es nur der einmaligen Bekanntgabe oder Übergabe.

2.        Der Makler verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag auf Vermittlung oder Nachweis eines geeigneten Objektes ordnungsgemäß und fachkundig zu bearbeiten. Er ist berechtigt, den Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zu erbringen oder einen solchen zu vermitteln. Beim Nachweis bedarf es nicht der Mitwirkung des Maklers bei den Vertragsverhandlungen oder dem Abschluß des Vertrags selbst. Der Makler verpflichtet sich jedoch, auf Wunsch des Interessenten bei den Verhandlungen, den Vorbereitungen und dem Vertragsabschluss mitzuwirken. Bezüglich einer Nachweisanforderung auf Grund Ihrer Anfrage und vorstehendem Hinweis erteilen Sie uns den Auftrag, Ihnen das beschriebene Objekt nachzuweisen, im Erfolgsfall entsteht ein Provisionsanspruch.

3.        Die dem Makler obliegende Treue- und Sorgfaltspflicht gegenüber dem Auftraggeber richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der auf den einzelnen Fachgebieten anerkannten Geschäftsgebräuche für Makler. Zur Sorgfaltspflicht gehört auch den Umständen nach ausreichende Aufklärung und fachliche Beratung. Der Makler verpflichtet sich insbesondere alle ihm bekannten, für die Entschließung des Auftraggebers wesentlichen Umstände diesem wahrheitsgemäß mitzuteilen, auch wenn diese ihm selbst erst im Verlauf seiner Vermittlungstätigkeit bekannt werden. Sämtliche Angaben sind freibleibend und nach bestem Wissen bzw. nach Angaben des Eigentümers erstellt. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten.

4.        Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Teil (verkäuflicherseits) gebührenpflichtig tätig zu werden. Er muss dabei als ehrlicher Makler zwischen den Parteien vermitteln. In der Tatsache, dass er von beiden Teilen anteilmäßig Gebühren erhält, liegt keine Verletzung dieses Grundsatzes.

5.        Die Tätigkeit des Maklers braucht weder die alleinige noch die hauptsächliche Ursache für den Vertragsabschluss zu sein. Es genügt, wenn er dazu beigetragen hat. Weicht der zustande kommende Vertrag in rechtlicher oder tatsächlicher Weise von dem zunächst beabsichtigtem ab (z.B. Miete statt Kauf etc.), so verpflichtet sich der Auftraggeber, auch hierfür die entsprechende Provision zu zahlen. Insoweit gilt der Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart und die Einrede mangelnden ursächlichen Zusammenhangs als ausdrücklich ausgeschlossen.

6.        Ist dem Interessenten eine vom Makler nachgewiesene Abschlussmöglichkeit bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich per Einschreiben mitzuteilen und ausreichend nachzuweisen. Unterlässt oder versäumt er diese Verpflichtung, so soll der Nachweis des Maklers als ursprünglich gelten. (Verzicht des Auftraggebers auf die Einrede mangelnden ursächlichen Zusammenhanges).

7.        Von einem Vertragsabschluss über ein nachgewiesenes Objekt ist dem Makler unverzüglich Mitteilung zu machen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber auf Anforderung des Maklers diesem schriftlich ausreichende Auskunft über einen eventuellen Vertragsabschluss einschließlich des Inhalts dieses Vertrags zu erteilen. Zu dieser Auskunftserteilung ist der Auftraggeber auch dann verpflichtet, wenn der Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag erst nach Ablauf des Maklerauftrags abgeschlossen wurde.

8.        Der Makler haftet weder als Nachweismakler noch als Vermittler für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertragskontrahenten. Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags, Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrags oder eine nach Vertragsabschluss erfolgende Minderung des Preises berühren den Gebührenanspruch nicht.

9.        Es gilt als vereinbart, dass der Makler vom Auftraggeber (Käufer) die Gesamtprovision (Verkäufer- und Käufergebühr) erhält, wenn der Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt statt im Wege freier Vertragsvereinbarung durch Zwangsversteigerung oder mittels Enteignung erwirkt, wenn von einem vertraglichen oder gesetzlichen Vorkaufsrecht oder einer Option Gebrauch gemacht wird.

10.     Der Makler hat Anspruch auf Provision vom Käufer, wenn und sobald infolge seines Nachweises oder seiner Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsabrechnung wird stets der gesamte Wirtschafts- beziehungsweise Geschäftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.

11.     Vereinbarungen, die von vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Sollten Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

12.     Alle gemachten Angaben zu dem Objekt beruhen auf Informationen der Verkäufer. Wir können als Vermittler keine Haftung für die Richtigkeit von: baulichen, preislichen, sowie steuerrechtlichen Aussagen übernehmen. Eine Kontaktaufnahme /Besichtigung ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben.

13.     Ein Provisionsanspruch ist auch dann noch rechtsgültig, wenn durch den Nachweis der Firma Rasmus Jensen Immobilien oder durch deren Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen ist. Und zwar auch dann, wenn der Vertragsabschluss nach Ablauf eines Makler-Auftrages erfolgt.

14.     Wird der Firma Rasmus Jensen Immobilien ein gebührenpflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, dann beginnt die Verjährungsfrist des Maklerprovisionsanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Firma Rasmus Jensen Immobilien Kenntnis von dem Abschluss erhalten hat.

15.     Salvatorische Klausel / Teilnichtigkeit
Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des rechtlichen Vertrages nicht.
Die Vertragspartien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Klausel eine Regelung zu treffen, die das verwirklicht, was die Vertragsparteien sich bei wirtschaftlicher Betrachtung vorgestellt haben und vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten.

Wir haben Sie als Kaufinteressenten auch für andere Objekte vorgemerkt. Wünschen Sie keine weiteren Nachweise, dann teilen Sie uns dieses bitte kurz mit.

Haftungsausschluss

Die Firma Rasmus Jensen Immobilien übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Immobilien-Vermittlung Rasmus Jensen, welche durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der dargebotenen Information bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Information verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Die Firma Rasmus Jensen Immobilien behält sich ausdrücklich vor, Teile von Seiten zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung einzustellen. Sofern auf "Links" direkt oder indirekt verwiesen wird, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Firma Rasmus Jensen Immobilien liegen, haftet für deren Inhalt allein der Anbieter dieser Seiten. Die Verfasser weisen darauf hin, dass keine Rechts- oder Steuerberatung beabsichtigt ist.

Besichtigungen von Immobilien, Grundstücken etc. erfolgen auf eigene Gefahr. Die Firma Rasmus Jensen Immobilien übernimmt bei Unfällen keine Haftung.

Fehler und Irrtümer vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Pinneberg